Haftungsausschluss: Dies ist keine Rechtsberatung, fragen Sie also im Zweifelsfall einen Anwalt.
Wir sind der Meinung, dass es nicht notwendig ist, ein Cookie-Einverständnisformular vorzulegen. Hier ist ein entsprechender Auszug aus der Website der EU-Kommission The EU Internet Handbook:
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Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn das Cookie:
- für den alleinigen Zweck der Übermittlung einer Nachricht verwendet wird und
- unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, den der Nutzer ausdrücklich verlangt, diesen Dienst bereitstellen kann.
- Zu den Cookies, die laut dem beratenden Gremium der EU für den Datenschutz - WP29 - eindeutig von der Zustimmung ausgenommen sind, gehören:
cookies für Benutzereingaben (Session-ID), wie z. B. First-Party-Cookies, die die Eingaben des Benutzers beim Ausfüllen von Online-Formularen, Warenkörben usw. für die Dauer einer Sitzung verfolgen einer Sitzung oder dauerhafte Cookies, die in manchen Fällen auf einige Stunden begrenzt sind
LimeSurvey ist eindeutig von diesem Fall betroffen. Generell kann man sagen, dass es ohne ein Cookie nicht möglich wäre, eine normale Online-Umfrage, die sich über mehrere Seiten erstreckt, sicher durchzuführen.